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Irre Preiserhöhung bei optischen Medien

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) hat die Abgaben für optische Medien erhöht. Die bisherige Übergangsvereinbarung endete zum 31. Dezember 2009, auf eine neue Vereinbarung konnte sich die ZPÜ mit den betroffenen Herstellern und dem Bundesverband Computerhersteller (BCH) nicht einigen. Daher wurden einfach Nägel mit Köpfen gemacht.

Darüber wurde aber weder der Handel ausreichend informiert, noch sind die Erhöhungen in irgendeiner Form praxisgerecht. Dass für CD-Rs der 3-fache Satz erhoben wird, ist fast verschmerzbar, weil die braucht eh keiner mehr. Wie heise resale berichtet verlangt die ZPÜ künftig pro Medium 13,9 Cent bei DVD+/-R (4,7 GByte), 27,1 Cent bei DVD+/-RW (4,7 GByte) und 55 Cent bei DVD-RAM (4,7 GByte). Vorher waren es für DVD-Rohlinge einheitlich 8,7 Cent. Blu-Ray-Disks trifft es noch härter: Für ein 25-GByte-Medium müssen künftig 3,47 Euro aufgeschlagen werden. Ein entsprechendes Medium ist aber bereits ab 3,19 Euro erhältlich – zumindest bisher.

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Eine ZPÜ-Sprecherin rechtfertigt diese Ungeheuerlichkeit damit, dass die Abgaben rückwirkend ermittelt würden. Und am 1. Januar 2008 lag der Medienpreis bei knapp 14 Euro. Was soll man dazu sagen? Speziell bei Computer-Hardware kennen die Preise eigentlich nur den rasanten Weg nach unten. Wir leben in einer Hightech-Welt in der alles schnell und noch schneller gehen muss - auch bzw. vor allem Kalkulationen. Die Verwertungsgesellschaft scheint jedenfalls nicht von dieser Welt zu sein. Entsprechend heftig fällt daher die Resonanz im Internet aus.

Ich zitiere den Heise-User EvilBenderr: »Eine Verwertungsgesellschaft ist wie die Beschwerdeabteilung der Sirius Kybernetik Corporation.
Die sei ja ein Rudel hirnloserer Irrer, die als erstes an die Wand gestellt werden wenn die Revolution kommt. ...« (Anmerkung d. Redaktion: Zitat angelehnt an dem Roman »Per Anhalter durch die Galaxis«, Kapitel 11)

[Update] Auf diesen Blog und die Berichterstattung bei den Kollegen ergaben sich noch diverse Hintergrundgespräche. Im Prinzip handelt es sich um den Vorstoß der ZPÜ um ein Politikum. Wie bekannt liegt die ZPÜ wegen der Abgaben im Streit mit dem IM (Informationskreis AufnahmeMedien). Weniger öffentlich ist, dass der Fall seit längerem bei einem Schiedsgericht liegt. Allerdings kommt das Gericht – vereinfacht ausgedrückt – aber nicht in die Puschen. Daraufhin hat die ZPÜ heimlich die Erhöhung in der Print-Ausgabe des Bundesanzeiger veröffentlicht. So erklärt sich auch die zeitlich versetzte Resonanz, denn bis das Blatt verteilt und beachtet wurde vergingen einige Tage.

Wie mir Branchenvertreter versichern, ist die bloße Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht rechtsgültig. Daher unternehmen fast alle Hersteller erst einmal nichts. [/Update]
 

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