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Keine Angst vor dem Datenschutzbeauftragten…

Isabelle Fircks, Proliance/Datenschutzexperte.deIsabelle Fircks, ProlianceVor allem in kleineren Unternehmen wird die DSGVO als lästiges Übel gesehen. Datenschutz findet oft nur beiläufig Beachtung und externen Datenschutzbeauftragten wird mit Skepsis begegnet. Geschäftsführer unterliegen zudem immer wieder typischen Irrtümern: »Datenschutz wird leider oft mit IT-Sicherheit verwechselt«, erklärt Isabelle Fircks, Geschäftsführerin des Datenschutzdienstleisters PROLIANCE (Datenschutzexperte.de). »IT-Sicherheit deckt letztlich nur einen Teil des eigentlichen Datenschutzes ab. Für jede Unternehmensabteilung – etwa Buchhaltung, Personal oder Vertrieb – bestehen besondere datenschutzrechtliche Vorgaben, die für IT-Abteilung meist nicht überschaubar sind.«

Kleine Unternehmen gehen regelmäßig davon aus, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigten. »Doch bereits ab zehn Mitarbeitern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, beispielsweise über Outlook, ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben«, stellt Fircks klar. »Als Mitarbeiter zählen auch Teilzeitkräfte, Freelancer und Praktikanten.«

»Wir wurden noch nie kontrolliert« ist auch eine beliebte Ausrede. Meist rechnet man nicht damit, dass eine Kontrolle das eigene Unternehmen trifft, bis es passiert. »Schon vor dem 25. Mai 2018 waren die Aufsichtsbehörden restriktiv«, sagt Fircks. »Nach Geltung der DSGVO muss mit einem noch härteren Durchgreifen gerechnet werden.«

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Datenschutzbeauftragter: Nicht jeder ist zulässig
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