Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt Unternehmen einiges ab. Alle Prozesse, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben, werden einmal auf den Kopf gestellt. Dies gilt auch für Datensicherung und Archivierung. Die IT darf einmal mehr die Ideen der Bürokraten »ausbaden«.
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