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Aufschub für DORA

Die EU-Aufsichtsbehörden (ESA) verlegen die Frist für das DORA-Register auf den 30. April 2025. Die Finalisierung der technischen Standards verzögert sich.Aufgrund von Verzögerungen bei der Finalisierung der technischen Standards, verschiebt sich die Frist für das DORA-Informationsregister auf den 30. April 2025. Dies gibt Finanzunternehmen mehr Zeit, sich auf die Anforderungen des Registers vorzubereiten. In Deutschland dürfte dies einige Akteure freuen, den nur wenige haben am offiziellen Testlauf teilgenommen.

Die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA and ESMA – die ESAs) haben das Datum für die Einreichung der DORA-Informationsregister (Digital Operational Resilience Act) auf den 30. April 2025 verlegt. Als Hauptgrund für diese Entscheidung nennt man die anhaltenden Verzögerungen bei der Ausarbeitung der technischen Implementierungsstandards. Diese zusätzliche Zeit dürfte von vielen Finanzinstituten als Erleichterung empfunden werden, da insbesondere der EU-weite Testlauf »Dry Run« die Komplexität des Registers und den Aufwand für die manuelle Erstellung und Pflege offenbarte.

Der Probedurchlauf ermöglichte es, eine vorläufige Version des Registers zu erstellen und den zuständigen Behörden vorzulegen. Dies wäre eine sinnvolle Gelegenheit gewesen, um sich einen Überblick über den aktuellen Stand der internen Prozesse und die damit verbundenen Herausforderungen zu verschaffen. Laut IT Finanzmagazin glänzt Deutschland allerdings mit einer geringen Beteiligung. Im Gegensatz zu Österreich, wo mehrere hundert Unternehmen teilnahmen, nutzten in Deutschland lediglich 44 Finanzakteure die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln. Dies könnte sich als deutlicher Nachteil in der finalen Vorbereitungsphase erweisen.

Wie die Kollegen ebenfalls berichten, wird zur Umsetzung des Informationsregisters vorwiegend mit Standard-Tabellenkalkulationsprogrammen gearbeitet, meist Excel. Dies erfordert aber eine manuelle Eingabe von Daten. Jede Änderung eines Details erforderte eine Anpassung an jeder betroffenen Stelle, was zu einem hohen Bearbeitungsaufwand sowie möglichen Übertragungsfehlern und Inkonsistenzen führt. Daher empfehlen Experten den Einsatz einer auf DORA spezialisierten Software, mit der sich das geforderte Informationsregister auf Knopfdruck generieren lässt. Ziel müsse es sein, dass die benötigten Daten automatisch aus den digitalen Akten in die jeweilige Berichte gelangen.

Eine Kurzzusammenfassung zu DORA lesen Sie in unserem Storage-Magazin 1-2025 »Einkaufsführer Storage« auf Seite 13. Einfach hier klicken (direkter Download ohne Registrierung).


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