Object-Storage – interessant für KMUs?
Antwort Doc Storage:
Wie immer kommt es nicht auf die Größe des Unternehmens oder die schiere Menge der Daten an, sondern vielmehr auf eine ganze Anzahl anderer Faktoren. Entscheidend ist beispielsweise, wie prozesskritisch, vulgo wertvoll, die zu speichernden Informationen sind. Der Verlust oder die Unerreichbarkeit einer kleinen Menge von Dateien kann in manchen Fällen eine wesentlich größere finanzielle Katastrophe nach sich ziehen als diejenige einer großen Anzahl relativ unwichtiger Einträge. Wichtig ist nicht primär, was ein System kostet, sondern wie viel man zahlen muss, wenn dies einmal nicht funktioniert. Nun aber erst einmal genug finanzielles, für die tatsächliche Risikoabschätzung benötigt man sowieso einen Versicherungsmathematiker.
»Archivierung« bedeutet technologisch seit langem nicht mehr automatisch »Band«. Natürlich rechnet sich diese Technologie auch heute noch in den meisten Fällen durch ihre langfristige Zuverlässigkeit, die preiswerten Medien und den möglichen energielosen Betrieb. Allerdings kommt es auch hier auf die Nutzung des Archives an. Handelt es sich nicht nur um ein traditionelles »Datengrab«, sondern eher um die billigste aller möglichen Speicherformen, bei der der Anwender gern auch einmal ein paar Sekunden länger auf seine Dateien warten kann, dann rücken auch Objektspeichersysteme auf Plattenbasis wieder in den Fokus. Platten sind heute genauso zuverlässig und speichern genauso viel Daten wie ein Band. Lediglich der ständige Bedarf nach Energie benachteiligt diese Lösungen nachhaltig. Aber auch hier geht im Ende nichts über eine individuelle Gesamtkostenrechnung, um zu einem passenden Ergebnis zu gelangen.
Die Archivierung in der Cloud ist nur zu empfehlen, wenn es sich um eine selbst verwaltete, also private Cloud handelt. Hier bestimmt der Nutzer, wo die Daten in welcher Form gespeichert werden und über welche Wege diese abrufbar sind. Anbieter von öffentlichen, also Public-Clouds sind nur schwer oder gegen erheblichen finanziellen Widerstand in der Lage, den Speicherort der Daten zu garantieren. Für Unternehmen in Deutschland stellt dies immer noch ein unüberwindliches Hindernis dar, sind diese doch verpflichtet, steuerwirksame Daten jederzeit im lokalen Zugriff, das heist mindestens im eigenen Land zu halten. Die Verlegung dieser Daten ins Ausland ist nicht zulässig und kann zu rechtlichen Komplikationen führen.
Gruß
Doc Storage