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EU-Urheberrechtsreform trifft die Falschen

*** Gastkommentar von Sabine Noack, Fotokünstlerin und externe Datenschutzbeauftragte ***

Sabine Noack, Externe DatenschutzbeauftragteSabine Noack, Externe Datenschutzbeauftragte Ich bin 55, habe keinen YouTube-Account, bin Diplom Informatikerin, zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte, nebenberuflich durchaus erfolgreich als Fotokünstlerin tätig und war bis vor kurzem eine überzeugte Befürworterin der EU und des EU Parlaments.

Die Art und Weise, in der das neue EU Urheberrecht gegen alle seriösen Bedenken der Netz- und Technologieexperten momentan durch das EU Parlament gepeitscht wird, gibt mir jedoch enorm zu Denken und gefällt mir gar nicht.

Als zertifizierte Datenschutzbeauftragte mache ich mir in Bezug auf Upload-Filter ähnliche Sorgen, wie unser Bundesdatenschutzbeauftragter.

Als Diplominformatikerin, die viel im Internet unterwegs und auf Social-Media aktiv ist, frage ich mich, wie man Urheberrechtsprüfungen, die ja viel mehr umfassen müssen als die derzeit hauptsächlich diskutierten Youtube-Videos, technisch so umsetzen könnte, dass die Überprüfung für die Plattformbetreiber einerseits 100 Prozent zuverlässig und andererseits in endlicher Zeit passiert.

Man muss dabei bedenken, dass ja nicht nur Musik und Videos betroffen sind, sondern eben auch Textpassagen, Grafiken, Gemälde, Fotos und jede andere Art von schaffender Kunst.

Die hierbei anfallenden enormen Mengen urheberrechtlich geschützten und zu prüfenden Materials sind meiner Meinung nach Stand heute technisch nicht zu bewältigen.

Artikel 13 in der Realität nicht umsetzbar

Die Forderung des aktuellen Entwurfs von Artikel 13, dass eine Plattform mit allen möglichen Rechteinhabern Nutzungsverträge abschließen müsse, ist in der Realität ebenfalls nicht umsetzbar. Denn da ein Plattformbetreiber nicht wissen kann, was die User hochladen werden, müsste er ja quasi mit der ganzen Welt Lizenzvereinbarungen für die Vergangenheit und die Zukunft treffen.

Artikel 12 bevorzugt Verlage

Die einzig mögliche Alternative sind von der EU entsprechend bevollmächtigte Verwertungsgesellschaften. Genau das hat das EU-Parlament auch erkannt und in dem wenig diskutierten Artikel 12 beschlossen, der die Verlage auch gleich als Miturheber definiert und ihnen einen Teil der Künstlertantiemen zuspricht.

Lesen Sie dazu auch diesen Beitrag der Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke »Die Urheberrechtsreform und Artikel 12 – Verlage sollen wieder mitverdienen«.

Schon 2016 forderten 43 europäische Autorenvereinigungen die Streichung von Artikel 12 in einer Petition.

Fotokünstler komplett außen vor

Gar nicht geregelt ist übrigens, wie ich als kleine Fotokünstlerin denn nun überhaupt zu meinem Recht komme. Angeblich soll diese Reform ja zu meinem Guten sein.

Wenn man sich überlegt, wie viele Fotos es gibt und wie viele täglich dazu kommen, dann wird es Jahre dauern, bis da die tatsächlichen Urheberrechte alle geklärt sind.

Mit wem sollen denn die Plattformbetreiber einstweilen Nutzungsverträge abschließen? Vermutlich mit von der EU entsprechend bevollmächtigten Verwertungsgesellschaften.

Um meine eigenen Urheberrechte zu beweisen, muss ich die Rohdaten meiner Bilder unter Umständen an diese Verwertungsgesellschaften übermitteln – auf den Bildern könnten Personen abgebildet sein und in den Bilddaten könnten GPS-Koordinaten enthalten sein – beides sehr strittig hinsichtlich der DSGVO, da der ursprüngliche Zweck dieser Aufnahmen sicher nicht die Weitergabe dieser Daten an eine Verwertungsgesellschaft war.

Solange ich mein eigenes Urheberrecht nicht eindeutig durchgesetzt habe, kann es mir passieren, dass ich meine eigenen Bilder nicht mehr auf den Plattformen meiner Wahl hochladen darf und selbst wenn meine Rechte mit der Verwertungsgesellschaft geklärt sind, ist es fraglich, ob bei mir am Ende des Tages auch nur 1 Cent ankommt. Denn es sind ja auch noch Verwaltungsgebühren zu zahlen und – so wie Musiker das von der GEMA kennen – Abgaben, um die eigenen Werke vorführen zu dürfen.

Rechtermittlung nur mit immens hohem Aufwand möglich

Zusätzlich zur Zahlung der Nutzungslizenzen müssen Plattformen wie bisher kostenlos nutzbare deutschsprachige Fotoforen nach Artikel 13 – um ganz sicher zu sein – zusätzlich beim Hochladen prüfen, ob nicht doch etwas dabei ist, was geblockt werden soll. Dazu müssen dann alle, die ihre Bilder, Videos, Texte, Gemälde und Musik auf einer bestimmten Plattform nicht sehen wollen, all diese Werke für eine entsprechende Gegenkontrolle hochladen. In meinem Fall wären das gut 10.000 Bilder, die ich auf allen Plattformen in der EU, wo ich sie nicht veröffentlicht sehen möchte, hochladen müsste. Da muss man gar nicht lange rechnen, um zu erkennen, dass dies lange dauern würde und die Plattformbetreiber viel Speicherplatz bräuchten.

Natürlich steht nirgends explizit, dass so eine Prüfung durch einen Upload-Filter stattfinden muss – es ist angesichts der Datenmengen allerdings anders gar nicht möglich, die Idee, man könne dazu ja Menschen einstellen ist naiv.

Überprüfungsmechanismen laden zum Missbrauch ein

Derartige »Überprüfungsmechanismen« könnten nun, sind sie erst einmal installiert, zu vielerlei unguten Dingen missbraucht werden. Man könnte beispielsweise einfach die Werke der Konkurrenz mit dafür angelegten Fake-Accounts hochladen und diese so erfolgreich blockieren. Gleiches gilt für Textpassagen die dem Plattformbetreiber oder bestimmten User-Gruppen politisch oder aus anderen Gründen gerade nicht genehm sind. Die Möglichkeiten des Missbrauchs sind vielfältig und dabei sprechen wir noch gar nicht von staatlicher Zensur.

Oder man lädt mit Absicht ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf eine Plattform ohne Upload-Filter hoch und meldet das dann beim Rechteinhaber.

Als Konsequenz fürchten aktuell viele deutschsprachigen Fotoforen, die ich kenne, die meist werbefinanziert und daher kommerziell und älter als drei Jahre sind, dass sie wegen der Haftung der Plattformbetreiber die Foren schließen müssen. Eine Urheberrechtsverletzung kommt in Fotoforen übrigens extrem selten vor und bisher wird so ein Beitrag innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntmachen gelöscht. Das fordert bereits unser aktuelles Urhebergesetz.

Internationale Betreiber werden EU-Besucher aussperren

Auch auf ausländischen Foto-Plattformen werde ich meine Fotos nicht mehr überall zeigen können. Es ist davon auszugehen, dass einige EU-Besucher vermutlich einfach aussperren – so wie das heute leider schon bei vielen Webseiten wegen der DSGVO der Fall ist. Dies ist einfacher und preiswerter, anstelle Lizenzgebühren zu zahlen und einen Upload-Kontrolle zu implementieren, mit denen die Plattform trotzdem nicht zu 100 Prozent vor Haftung geschützt wären.

EU-Urheberechtsreform trifft die Falschen

Eigentlich werden sich nur diejenigen Plattformen die Forderungen der EU leisten können, gegen die sich die Reform ja angeblich richten soll: also Facebook, Youtube, Instagram und Co.

EU-Parlament bleibt Antworten schuldig

Zu guter Letzt bin ich als Demokratin empört, dass mich das EU-Parlament als BOT und MOB bezeichnet.

Ich hatte Anfang Februar eine E-Mail mit vielen ganz konkreten Fragen zum Thema an alle Befürworter der EU-Urheberrechtsreform im EU-Parlament geschickt. Natürlich mit meinem vollen Namen, Anschrift und Telefonnummer.

Raten Sie mal wie viele konkrete Antworten ich bisher bekommen habe: Richtig, keine einzige.

Was kann jeder Einzelne tun? Zum Beispiel die Petition gegen Artikel 13 unterzeichnen oder an Euren EU-Abgeordneten schreiben. Auf BotBrief.eu sieht man auch, welche(r) Abgeortnete/Abgeordnete wie abgestimmt hat. Zudem gibt es unter anderem einen offenen Brief von Foren-Betreibern gegen Upload-Filter. Und natürlich an Demos teilnehmen, wie zum Beispiel europaweit am 23. März.

Weiterführende Links

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