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Bitkom erreicht Teileinigung mit ZPÜ bei USB-Sticks

Gerangel um Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks (Bild: Verbatim)
Gerangel um Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks (Bild: Verbatim)
Um Urheberrechtsabgaben auf Speichermedien wie externe Festplatten, NAS-Systeme, USB-Sticks, Speicherkarten oder Handys gibt es seit Jahren Streit. Jetzt gibt es zumindest eine Teileinigung für USB-Sticks und Speicherkarten für einen begrenzten Zeitraum. Der Hightech-Verband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), VG Wort und VG Bild Kunst rückwirkend auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012 geeinigt, wonach Bitkom-Mitglieder acht Cent pro Stück zahlen, ansonsten sind zehn Cent pro Einheit fällig.

Der alte Vertrag war von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der Anbieter zu erreichen. Mit den Abgaben auf Geräte und Speichermedien sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden. »Wir haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung gefunden«, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. »Den bestehenden Dissens zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Abgaben löst die Einigung nicht.«

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ZPÜ fordert: 1,56 Euro Urheberrechtsabgabe für USB-Stick mit mehr als 4 GByte

Eigentlich fordern die Verwertungsgesellschaften seit dem 1. Juli 2012 eine Abgabe in Höhe von 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten (SD-Karten, Mini-SD-Karten und ähnliche) mit einer Kapazität von bis zu 4 GByte. Auf USB-Sticks mit mehr als 4 GByte sollen 1,56 Euro fällig werden und bei entsprechenden Speicherkarten sogar 1,95 Euro. Im Handel kosten USB-Sticks mit 4 GByte Speichervolumen derzeit ab ca. fünf Euro.

Aus Sicht des Bitkom stehen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften in keinem Verhältnis zu den Verkaufspreisen und würden die betroffenen Unternehmen sowie Verbraucher unzumutbar beeinträchtigen. »Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften sind absolut unverhältnismäßig«, sagt Rohleder. Der Bitkom lässt die Angemessenheit der Forderungen derzeit von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen.

Der Bitkom weist darauf hin, dass für Hersteller und Importeure von Speichermedien der Beitritt zum Gesamtvertrag bis spätestens März/April 2013 möglich ist.

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