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Bitkom poltert gegen Abgaben auf externe Festplatten

Externe Festplatten, wie z.B. die WiFi-Hard-Disk »GoFlex Satellite« von Seagate, könnten bald teurer werden
Externe Festplatten, wie z.B. die WiFi-Hard-Disk »GoFlex Satellite« von Seagate, könnten bald teurer werden
Seit 1. Juli 2012 ist eine Gesetzesvorlage der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) im Prinzip gültig. Demnach werden nun auch für externe Festplatten von den Verwertungsgesellschaften hohe Abgaben gefordert. Damit soll das legale Kopieren von Musik, Videos und Co. vergütet werden. Gefordert wird eine Gebührenabgabe von sieben bis neun Euro (für externe Festplatten bis 1 TByte bzw. ab 1 TByte). Das entsprechende Gesetzesblatt wurde im November 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Allerdings werden die Festplatten für solche Kopien fast gar nicht genutzt. Das ergab eine aktuelle und repräsentative Studie der GfK, die der Hightech-Verband Bitkom und der Informationskreis AufnahmeMedien (IM) in Auftrag gegeben hatten. Weniger als drei Prozent einer externen Festplatte werden nach Auffassung der Hersteller für vergütungsrelevante Privatkopien verwandt.

Bis zu neun Euro Sonderabgabe auf externe Festplatten

»Für diese durchschnittlich drei Prozent des Speicherplatzes externer Festplatten sollen nun sieben bzw. neun Euro Abgaben pro Stück erhoben werden«, schimpft Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. »Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften für Abgaben auf externe Festplatten stehen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung.«

Das zeigt sich auch in den anderen Forderungen der Verwertungsgesellschaften. Bis zu 36 Euro pro verkauftes Handy fordert seit kurzem die ZPÜ, die zur Gema gehört. Pro verkauftem USB-Stick und pro abgesetzter Speicherkarte verlangt die ZPÜ ebenfalls seit 1. Juli höhere Sonderabgaben von bis zu 2 Euro. Klingt nach nicht viel, bedeutet aber vor allem für Einstiegsprodukte am unteren Ende der Preisskala prozentual heftige Preissprünge. »Die ZPÜ setzt ihre Praxis überhöhter Forderungen fort«, sagt Rainald Ludewig, Vorsitzender des IM. »Daher gehört, wie in anderen europäischen Ländern, das System der Pauschalabgaben insgesamt auf den Prüfstand.«

ZPÜ will auch bis zu 36 Euro Sonderabgabe auf Handys

Laut aktueller GfK-Studie besitzt jeder dritte Deutsche (32 Prozent) mindestens eine externe Festplatte. Die durchschnittliche Speicherkapazität beträgt 607 GByte. 55 Prozent davon ist ungenutzter freier Speicherplatz. Durchschnittlich ein Viertel (24 Prozent) des Speicherplatzes wird durch Sicherungskopien belegt. 8 Prozent werden für berufliche Zwecke genutzt, rund 7 Prozent des Speicherplatzes entfällt auf selbst oder von Freunden erstellte Dateien wie Fotos, Heimvideos oder Briefe, für die auch keine Abgaben erhoben werden dürfen.

Damit bleiben nur etwa 6 Prozent Speicherplatz für Privatdateien wie Musikalben oder Videofilme. Etwas mehr als die Hälfte davon hält die Industrie für nicht vergütungspflichtig, da es sich beispielsweise um bereits lizenzierte Kopien von Musik-Downloads handelt. Die andere Hälfte, also weniger als drei Prozent einer durchschnittlichen Festplatte, werden nach Auffassung der Industrie somit für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt.

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