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Overland unterliegt in Patentklage gegen BDT

Um Technologien in diesen Produkten drehte sich der Patentstreit:Tapeloader »FlexStor II« (Bild: BDT)
Um Technologien in diesen Produkten drehte sich der Patentstreit:Tapeloader »FlexStor II« (Bild: BDT)
Ein Patentstreit neigt sich dem Ende zu. Im Oktober 2010 hat Overland Storage Patentklage gegen IBM, Dell und BDT aus Rottweil angestrengt. Man sah die Patente mit den Nummern 6,353,581 and 6,328,766 verletzt. Ein Verwaltungsrichter (Administrative Law Judge, ALJ) der U.S. International Trade Commission (ITC) ist nun der Meinung, dass die Overland-Patente zwar gültig seien, aber dass BDT keine Verletzung nachgewiesen werden könne.

Mit IBM und Dell hat sich Overland schon früher außergerichtlich geeinigt. Wobei Einzelheiten der Einigung nicht bekanntgegeben wurden.

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ITC-Verwaltungsrichter empfiehlt, Patentamt richtet

Die Entscheidung des ITC-Verwaltungsrichters hat zwar nur empfehlenden Charakter. Ein klitzekleines Restrisiko besteht somit noch für BDT bis zur finalen Entscheidung in dem Rechtsstreit, die für den 22. Oktober 2012 erwartet wird. Allerdings folgt das Patentgericht in der Regel den ITC-Vorschlägen.

Bei den Patenten geht es um Technologien beim Zuführungsmechnismus von Speichermedien (wie beispielsweise Tape-Cartridges) zum Laufwerk. Neben der Patentklage wollte Overland auch ein Handelsverbot bei der ITC für die entsprechenden BDT-Tapeloader »FlexStor II« erwirken.

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