Bitkom verfasst Mustervertrag externe Datenverarbeitung
»Viele Unternehmen lagern Datenverarbeitungsprozesse aus, um externes Know-how zu nutzen und gleichzeitig Kosten zu sparen«, sagt Bitkom-Datenschutzexpertin Susanne Dehmel. »Das Bundesdatenschutzgesetz stellt jedoch hohe Anforderungen an die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung. Bei Missachtung können Sanktionen folgen.«
Bereits Version 4.0 des Praxialeitfadens
Für beide Vertragsparteien ergeben sich unterschiedliche Verpflichtungen an die Datenverarbeitung. So darf etwa der Auftragnehmer die ihm anvertrauten Daten nur soweit verwenden, wie es der Auftraggeber im Vorfeld festgelegt hat. Der Auftraggeber hingegen muss seinen Dienstleister unverzüglich informieren, falls er bei dessen Arbeit Fehler im Zusammenhang mit dem Datenschutz feststellt.
Laut Bitkom berücksichtigt die neue Vorlage daher sowohl die Interessen von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern. Beide Seiten haben an dem Vertragsmuster mitgearbeitet. Die aktualisierte und kostenlos herunterladbare Version 4.0 enthält zudem englische Übersetzungshilfen für internationale Geschäftspartner. Für ein konkretes Projekt müssen die Vertragsparteien das Muster gegebenenfalls anpassen und ihre individuellen Bedingungen noch ausarbeiten.
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