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ZPÜ-Schelmenstück belegt Festplatten mit Gebühr

Geforderte Abgaben auf externe Festplatten (Quelle: Bundesanzeiger / ZPÜ)
Geforderte Abgaben auf externe Festplatten (Quelle: Bundesanzeiger / ZPÜ)
Die Festplattenbranche muss derzeit mit einer Katastrophe nach der anderen fertig werden. Zuerst die Hochwasserflut in Thailand, die fast ein Drittel der weltweiten Hard-Disk-Drive-Produktion auf mehrere Quartale zum Erliegen bringt (speicherguide.de berichtete). Und jetzt kommt noch ein lokaler deutscher Tiefschlag dazu: Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) – ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften unter dem Dach der Gema – hat es geschafft, eine Gebührenabgabe auf Festplatten durchzuboxen. Das Gesetzesblatt wurde im Bundesanzeiger kürzlich veröffentlicht, und ist damit vorerst mal rechtskräftig. Der Hammer dabei: Die Gebühren sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhoben werden!

Happig sind auch die Gebühren. Externe Festplatten sollen mit 7 Euro (<1 TByte) bzw. 9 Euro (ab 1 TByte) belegt werden. Bei Netzwerkfestplatten (NAS) geht es um bis zu 17 Euro. Und Multimedia-Festplatten mit Aufzeichnungsfunktion, wozu auch beispielsweise TV-Festplatten-Receiver gehören, sind mit bis zu 34 Euro dran.

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ZPÜ verschlief es selbst? Einigung hätte es nach zwei Jahren geben sollen

Diskutiert wurde darüber in der Branche tatsächlich schon seit 2008. Aber da die Thematik in den letzten Jahren einzuschlafen schien, dürften damit befasste Unternehmen nun vor richtigen Problemen stehen. Denn es ist bekannt, dass im Channel Festplatten durchaus mit Margen von lediglich bis zu einem Euro durchgeschoben wurden. Rücklagen dürfte kaum jemand gebildet haben. »Dadurch werden die Hersteller, Importeure und Händler vor existenzbedrohende Probleme gestellt«, schätzt Rechtsanwalt Volker Herbort nicht ganz unbegründet.

Verantwortlich für die jetzt eingetretene Situation dürften vor allem Fehleinschätzungen des Gesetzgebers und Versäumnisse der ZPÜ sein. Denn die ursprüngliche gesetzliche Regelung ging nämlich einfach davon aus, dass sich beide Seiten innerhalb von zwei Jahren auf angemessene Sätze einigen. Das ist offensichtlich vollkommen gescheitert. Anscheinend veröffentlichte die ZPÜ das Gesetzesblatt in Eigenregie, um die Sache zumindest nicht verjähren zu lassen.

Insofern könnte die Festplattenbranche gute Chancen haben, die Angelegenheit auf dem Klageweg zumindest abmildern zu können. Gefordert sind jetzt die größeren Unternehmen, die im Bitkom vertreten sind, geschlossen auf Verbandsebene dagegen vorzugehen.

ZPÜ boxt schon wieder Preiserhöhung per Gesetz durch

Aber abgesehen von einem möglichen rechtlichen (Teil-)Erfolg stellt sich die Frage, was dieser deutsche Alleingang schon wieder soll. ZPÜ-Abgaben auf PCs, DVD-Brenner, USB-Sticks, optische Medien etc. haben nur dafür gesorgt, dass diese Produkte in Deutschland teurer wurden – und Grauimporteure außerhalb der deutschen Grenzen sich ins Fäustchen lachten.

Unternehmen mit Stammsitz in Deutschland, die die ZPÜ-Abgaben einpreisen, haben hierzulande große Probleme, gegen die Grauimportpreise anzustinken. Der behördlich abgesegnete ZPÜ-Gebührenschwachsinn dürfte also etliche deutsche Arbeitsplätze gekostet haben.

Aktuell gibt es eine neue hanebüchene Forderung des ZPÜ: Handys sollen mit Kopierabgaben von 12 bis 36 Euro belegt werden. Die Grauimporteure wird die per Gesetz verordnete Preiserhöhung sicherlich wieder freuen.

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